EU-Recht - 9. Juni 2022

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

BRAK, Mitteilung vom 27.05.2022

Am 19. Mai wurde in der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) der Berichtsentwurf über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgestellt. Berichterstatterin war Elisabetta Gualmini aus der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) im EP.

Unter anderem wurde die neue Erwägung 22d eingefügt, nach der die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden mit angemessenen Befugnissen zur Durchführung von Inspektionen ausstatten sollen. Erwägung 22g regelt, dass Bestimmungen zur Verhinderung von Unterauftragsketten geschaffen werden müssen. Nach Erwägung 24 sollen Vertragsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und einer digitalen Arbeitsplattform aufgrund einer gesetzlichen Vermutung als Arbeitsverhältnis zwischen der Plattform und der betroffenen Person angesehen werden. Außerdem soll nach Erwägung 35 nun verhindert werden, dass alle erheblichen Entscheidungen betreffend die Arbeitnehmer nicht allein durch automatisierte Verarbeitung getroffen werden dürfen, sondern durch menschliche Manager überprüft werden. Es können weitere Änderungen folgen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 10/2022