Gesetzentwurf - 11. März 2021

Urheberrecht soll an digitalen Binnenmarkt angepasst werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.03.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt (19/27426). Wie es darin heißt, hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnitts-Richtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der Entwurf adressiere die hierzu erforderlichen Änderungen. Außerdem enthalte er die infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019 gebotenen Rechtsänderungen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 321/2021