BaFin - 5. August 2021

Unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.08.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine Kenntnis, wie viele Geldinstitute Prämiensparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln vergeben haben. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31466). Außerdem könne die BaFin nicht sagen, wie viele Sparer solche Verträge abgeschlossen haben und in wie vielen Fällen Geldinstitute aufgrund solcher Klauseln einseitig die Zinsen gesenkt hätten.

Laut FDP-Fraktion hat die BaFin die Banken verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, falls sie solche Verträge abgeschlossen hatten, sowie ihnen entgangene Zinsen zu erstatten oder einen Änderungsvertrag anzubieten. Gegen diese Allgemeinverfügung hätten nach Angaben der Bundesregierung, Stand 17. Juli 2021, 98 Kreditinstitute Widerspruch eingelegt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 942/2021