BMF und BMWK, Gemeinsame Pressemitteilung vom 25.01.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
„Es ist geplant, die Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. Der Bund kann mit diesem Instrument den Banken den Großteil der Risiken aus der Übernahme von bundesgedeckten Forderungsverkäufen der Exporteure aus zugrunde liegenden Exportgeschäften gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie abnehmen. So verschaffen wir exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume. Damit stärken wir den deutschen Mittelstand.“
Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, Dr. Florian Toncar
„Mit dem neuen Instrument helfen wir kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), im Auslandsgeschäft ihr volles Potenzial zu nutzen. Die neuen Garantien helfen den Unternehmen dabei, ihre Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern. Damit wird eine seit Jahren bekannte Lücke bei Exportgarantien mit Auftragswerten unter 10 Mio. Euro geschlossen.“
Parlamentarische Staatssekretärin im BMWK, Dr. Franziska Brantner
Quelle: BMF