Zivilrecht - 7. Januar 2025

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2025 veröffentlicht

KG Berlin, Pressemitteilung vom 02.01.2025

Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.

Die neuen Leitlinien sind ab jetzt verfügbar unter:
https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/artikel.1348178.php

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus, jeweils im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“ beschlossen, um den Berliner Familiengerichten, aber auch der unterhaltsrechtlichen Praxis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Berliner Jugendämtern und den Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden eine erste Orientierungshilfe in Unterhaltssachen zu geben. Die Leitlinien ersetzen für den Bezirk des Kammergerichts die Anmerkungen zur „Düsseldorfer Tabelle“. Die Leitlinien binden die Rechtsprechung nicht, sondern stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar, deren Ergebnisse auf Angemessenheit und Ausgewogenheit im konkreten Einzelfall hin zu überprüfen sind.

Die Änderungen in den diesjährigen Leitlinien fallen von ihrer Anzahl her eher moderat aus: Abgesehen von der Übernahme des Zahlenwerkes der „Düsseldorfer Tabelle“ für 2025 einschließlich des dortigen erhöhten Bedarfssatzes für studierende Kinder mit eigenem Haushalt (LL Nr. 13.1.2) erfolgten kleinere Änderungen und Anpassungen in den LL Nr. 10.8 und Nr. 21.3.3. Neu ist dagegen LL Nr. 12.5: Hier findet sich nunmehr eine Bestimmung zur Berücksichtigung von erhöhten Aufwendungen aufgrund eines deutlich erweiterten Umgangs mit dem Kind. Die Ende Dezember 2024 beschlossene Erhöhung des Kindergeldes von bislang 250 Euro/Monat um weitere 5 Euro auf neu 255 Euro je Kind und Monat ist berücksichtigt.

Quelle: berlin.de – Gerichte in Berlin