Zivilrecht - 12. Januar 2021

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen beim Saarländischen Oberlandesgericht

OLG Saarbrücken, Pressemitteilung vom 11.01.2021

Stand 1. Januar 2021

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2021 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

  1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden
    a) für Erwerbstätige 1.160 Euro
    b) für Nichterwerbstätige 960 Euro
  2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.400 Euro
  3. gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes
    a) für Erwerbstätige 1.280 Euro
    b) für Nichterwerbstätige 1.180 Euro

Quelle: OLG Saarbrücken