Elektromobilität - 4. November 2020

Umweltbonus auf Rekordpfad und bald mit anderen Förderungen kombinierbar

BMWi, Pressemitteilung vom 04.11.2020

Am 16. November 2020 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren.

„Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg. Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. Das zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist ein gutes Signal für den Klimaschutz. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen. Deshalb können für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug demnächst neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.“

Bundesminister Peter Altmaier

Im Oktober wurden 32.324 Umweltbonus-Anträge für insgesamt 34.213 Fahrzeuge gestellt – ein neuer Rekord. Seit Juli dieses Jahres, als die Innovationsprämie eingeführt wurde, gab es mehr als 100.000 Anträge. Das liegt bereits deutlich über der Gesamtanzahl von 2019.

Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) liegen bereits entsprechende Verwaltungsvereinbarungen vor. Ab dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus daher mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.

Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gilt zukünftig:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
6-11 Monate750 Euro625 Euro
12-23 Monate1.500 Euro1.250 Euro
über 23 Monate3.000 Euro2.500 Euro

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
6-11 Monate562,50 Euro468,75 Euro
12-23 Monate1.125 Euro937,50 Euro
über 23 Monate2.250 Euro1.875 Euro

Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Die novellierte Richtlinie zum Umweltbonus wird am 5. November im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: BMWi