Verbraucherschutz - 18. März 2020

Umsetzung der Transparenzrichtlinie

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.03.2020

Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (
19/17965
) mitteilt, hat der Bundesrat in seiner 986. Sitzung am 24. Februar 2020 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie keine Einwendungen zu erheben. Dem Entwurf (
19/17343
) zufolge sollen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in Zukunft elektronisch in einem bestimmten Format offenlegen.