Kaufvertragsrecht - 11. März 2021

Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.03.2021

Mit der Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27424). Wie es darin heißt, beruht das geltende Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu großen Teilen auf einer EU-Richtlinie, die durch die EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771 mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ersetzt werden soll.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 320/2021