DiRUG - 9. April 2021

Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt (19/28177). Wie es darin heißt, ist die EU-Richtlinie 2019/1151 (DigRL) zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht größtenteils bis zum 1. August 2021 bzw. bei Ausübung einer Verlängerungsoption für die Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2022 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Bundesregierung habe von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht. Die DigRL ergänze die bereits bestehenden und in deutsches Recht umgesetzten Vorgaben der EU-Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts. In der durch die DigRL geänderten Fassung bezwecke diese vor allem, die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren.

(…)

Die Vorlage soll ohne Aussprache am Donnerstag, 15. April 2021, zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 446/2021