Gesetzgebung - 1. September 2025

Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.08.2025

Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen und dabei selbst Halter des Fahrzeugs bleiben, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Länderkammer „zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (21/1386) ab. Mit der Regelung ist aus Sicht des Bundesrates eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber und damit insgesamt die Entlastung von Bürokratie verbunden. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat schon in der vergangenen Legislaturperiode Ende 2024 vorgelegt. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 372/2025