EU-Recht - 10. November 2022

Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Allgemeine Ausrichtung des Rates

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.11.2022

Der Rat der EU hat seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Ziel ist es, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Bis 2030 sollen bereits alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Ausnahmen sind z. B. für historische Bauten vorgesehen.

Während der Kommissionsvorschlag für diejenigen neuen Gebäude, die öffentlichen Einrichtungen gehören, das Nullemissionsziel für 2027 vorsieht, spricht sich der Rat für 2028 aus.

Zentrale Inhalte

Es werden spezifische Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden aufgestellt. So sollen z. B. die Mitgliedstaaten für Nichtwohngebäude Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage des Primärenergieverbrauchs festlegen. Bis 2030 soll dieser unter 15 %, bis 2034 unter 25 % liegen.

Der Rat positioniert sich außerdem zu Vorgaben für eine Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. Neue Nichtwohngebäude bzw. Nichtwohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen wurden, sollen folgende Infrastruktur bereitstellen:

  • mindestens ein Ladepunkt für Elektroautos (bei Bürogebäuden mindestens ein Ladepunkt je zehn Stellplätze),
  • die Installation von Vorverkabelung für mindestens 50 % der Autostellplätze und der Leitungsinfrastruktur,
  • Fahrradstellplätze, die mindestens 15 % der durchschnittlichen Nutzerkapazität des Gebäudes entsprechen.

Weiterhin ist geplant, dass die EU-Kommission delegierte Rechtsakte zur Intelligenzfähigkeit von Gebäuden in Bezug auf die Anpassung der Energienutzung an den Bedarf erlassen wird.

Die allgemeine Ausrichtung setzt darüber hinaus Zielvorgaben zur Einrichtung von Solaranlagen auf Gebäuden bis zum 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 qm.

Der Rat schlägt außerdem die freiwillige Einführung von Renovierungspässen für Gebäude bis zum 31.12.2025 vor. Die EU-Kommission wird bis zum 31.12.2023 delegierte Rechtsakte vorlegen, mit denen ein gemeinsamer Rahmen für diese Pässe und die zu erfüllenden Anforderungen festgelegt werden. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich ferner darauf, Gebäuderenovierungspläne zu veröffentlichen, die Ziele im Hinblick auf Energieeffizienz von Gebäuden für die Jahre 2030, 2040 und 2050 darlegen.

Mit der überarbeiteten Richtlinie soll zudem ein neues System für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz eingeführt werden. Der Rat schlägt dabei die Einführung zweier neue Energieeffizienzklassen für Gebäude vor: A0 für Nullemissionsgebäude und A+ als optionalen Zusatz, wenn diese darüber hinaus zur Gewinnung erneuerbarer Energien beitragen.

In nationalen Datenbanken über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen Daten im Zusammenhang mit Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz gemeinsam mit Informationen über Inspektionen, dem Gebäuderenovierungspass, dem Intelligenzfähigkeitsindikator und dem berechneten oder erfassten Energieverbrauch gesammelt und öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Ausblick

Sobald das EU-Parlament seine Position festgelegt hat (voraussichtlich im Dezember 2022), werden die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat beginnen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel