EU-Recht - 20. Januar 2023

Überarbeitung der Regeln zum Zahlungsverzug: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.01.2023

Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, bis zum 17. März 2023 ihre Meinung mitzuteilen.

Die Initiative wird KMU helfen, indem die bestehenden EU-Zahlungsvorschriften auf der Grundlage verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse überarbeitet werden, um einen endgültigen Übergang zu einer Kultur der „unverzüglichen Zahlung“ zu fördern.

Die Konsultation gibt den Interessenträgern Gelegenheit, ihre Ansichten darüber darzulegen, wie die Initiative zur Verbesserung der Zahlungsleistung und zur Schaffung einer gerechteren Zahlungskultur im wirtschaftlichen Umfeld beiträgt.

Die geplante Überarbeitung wird einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen, der sich auf drei Säulen stützt: die gesetzliche Verankerung des unverzüglichen Zahlungsverhaltens, die Förderung des Einsatzes moderner digitaler Zahlungsinstrumente und die Stärkung der Prävention und Durchsetzung dieser Vorschriften in allen industriellen Ökosystemen.

Die Beiträge der Konsultation werden in die anstehende Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie einfließen, die Teil des „KMU-Entlastungspakets“ sein wird, das Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat.

Die Kommission plant, den Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen.

Quelle: Europäische Kommission