Transparenzregister - 20. Januar 2021

Transparenzregister: BdSt kämpft gegen neue Bürokratie

BdSt, Mitteilung vom 19.01.2021

Fast 2 Millionen Unternehmen droht Mehraufwand

Vielen Unternehmen droht neue Bürokratie, weil das Transparenzregister zu einem sog. Vollregister umgebaut werden soll und parallel zum bereits bestehenden Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister geführt wird. Der BdSt hat zu einem aktuellen Referentenentwurf des BMF Stellung genommen.

Vielen Unternehmen droht neue Bürokratie, weil das Transparenzregister zu einem sog. Vollregister umgebaut werden soll und parallel zum bereits bestehenden Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister geführt wird. Allerdings will sich das Bundesfinanzministerium nicht selbst kümmern. Laut einem aktuellen Referentenentwurf sollen stattdessen die Unternehmen diese Angaben mitteilen, sodass mehrere Meldungen zu verschiedenen Registern notwendig werden. Deshalb fordern wir als Bund der Steuerzahler, dass die Register untereinander elektronisch vernetzt werden – ohne neue Mitteilungspflichten für die Unternehmen! Dies haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium betont. Fazit: Dies muss ein Hochtechnologieland wie Deutschland schaffen, statt neue Mitteilungspflichten für Unternehmen einzuführen!

Im Einzelnen

Das Transparenzregister gibt Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens und soll helfen, Geldwäsche zu bekämpfen. Nach Angaben im Referentenentwurf – eine Vorstufe zum Gesetz – steigt die Zahl der eintragungspflichtigen Einheiten im Transparenzregister von schätzungsweise 400.000 um weitere rund 1,9 Mio. Einheiten. Zugleich wird in dem Entwurf bereits mit einem Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung der Eintragungspflicht gerechnet. Bisher konnten viele Firmen auf Mitteilungen zum Transparenzregister verzichten, wenn sie bereits entsprechende Angaben im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister hinterlegt hatten. Diese Regel soll nun gestrichen werden.

Quelle: BdSt