EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.04.2020
Die Europäische Kommission hat am 16.04.2020
Leitlinien
zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Apps zur Unterstützung der Bekämpfung des Coronavirus veröffentlicht. „Schlüssel zum Erfolg einer Mobil-App wird es sein, das Vertrauen der Menschen in Europa zu gewinnen. Die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften wird dazu beitragen, dass die Privatsphäre und die Grundrechte gewahrt bleiben und dass der gemeinsame europäische Ansatz in transparenter und angemessener Weise zum Tragen kommt“, so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová.
EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte:
„Die Verwendung von Apps für Mobiltelefone kann einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus leisten. Solche Apps können beispielsweise den Nutzern die Selbstdiagnose erleichtern, als sicherer Kommunikationskanal zwischen Ärzten und Patienten dienen, potenziell infizierte Nutzer warnen und zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen beitragen. Gleichzeitig geht es aber um äußerst sensible Daten über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die unbedingt geschützt werden müssen. Unsere Leitlinien gewährleisten die sichere Entwicklung von Apps und den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit den strengen Datenschutzvorschriften der EU. So können wir die Gesundheitskrise überwinden, ohne Abstriche bei den Grundrechten zu machen.“
Die EU-Vorschriften, insbesondere die
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und die
e-Datenschutzrichtlinie
, bieten die besten Garantien für Vertrauenswürdigkeit (freiwillige Verwendung, Datenminimierung und Befristung), auf deren Grundlage solche Apps umfassend und zweckmäßig verwendet werden können. Mit den neuen Leitlinien soll der erforderliche Rahmen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Bürger bei Verwendung solcher Apps hinreichend geschützt werden und der Eingriff in ihre Privatsphäre beschränkt bleibt. Zu dem Leitlinienentwurf wurde eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses eingeholt. Durch die Erfüllung dieser Standards können die volle Wirksamkeit und Einhaltung der Vorschriften auch in Krisenzeiten gewährleistet werden.
Die Leitlinien gehen auf die unlängst veröffentlichte Empfehlung der Kommission für ein gemeinsames EU-Konzept zum Einsatz von Mobil-Apps und Daten von mobilen Geräten zurück. Gleichzeitig wird am 17.04.2020 ein
EU-Instrumentarium für Apps zur Kontaktnachverfolgung
vorgestellt.
Um was für Apps und Funktionen geht es?
Die Leitlinien beziehen sich auf freiwillig nutzbare Apps mit einer oder mehreren der folgenden Funktionen:
- Bereitstellung korrekter Informationen über die Coronavirus-Pandemie für die Nutzer;
- Bereitstellung von Fragebögen zur Selbstdiagnose und als Orientierungshilfe für betroffene Personen (Symptomkontrollfunktion);
- Warnmeldungen an Personen, die sich in der Nähe einer infizierten Person befanden, sich testen zu lassen oder in Selbstisolation zu begeben (Kontaktnachverfolgungs- und Warnfunktion), und
- Bereitstellung eines Forums für die Kommunikation zwischen Patienten, die sich in Selbstisolation befinden, und Ärzten, in dem unter anderem weiterführende Diagnose- und Therapiehinweise gegeben werden (Telemedizin).
Wichtigste Voraussetzungen für die Entwicklung von Coronavirus-Apps
- Die Rolle der nationalen Gesundheitsbehörden: Es muss von Anfang an eindeutig festgelegt werden, wer für die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verantwortlich ist. In Anbetracht der hohen Sensibilität der Daten und des letztlichen Zwecks der Apps sollten dafür nach Ansicht der Kommission die nationalen Gesundheitsbehörden verantwortlich sein. Bei der Nutzung der erhobenen Daten müssten die Gesundheitsbehörden die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung gewährleisten und so unter anderem dafür sorgen, dass betroffene Einzelpersonen alle erforderlichen Informationen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten.
- Nutzer behalten vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten: Die Installation einer App auf dem Gerät eines Nutzers sollte freiwillig sein. Die Nutzer sollten die Möglichkeit haben, zu jeder einzelnen Funktion einer App separat ihre Einwilligung zu erteilen. Falls Umkreisdaten verwendet werden, sollten sie auf dem Gerät der betroffenen Person gespeichert und nur mit Einwilligung des Nutzers weitergegeben werden. Die Nutzer sollten ihre Rechte im Rahmen der DSGVO wahrnehmen können.
- Begrenzte Nutzung personenbezogener Daten: Die Apps sollten den Grundsatz der Datenminimierung einhalten, dem zufolge ausschließlich erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und die Verarbeitung auf das für den jeweiligen Zweck notwendige Maß beschränkt ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass Standortdaten für die Ermittlung von Kontaktpersonen nicht erforderlich sind und dafür auch nicht verwendet werden sollten.
- Strikte Beschränkung der Datenspeicherung: Personenbezogene Daten sollten nicht länger als notwendig gespeichert werden. Die Speicherungsdauer sollte von der medizinischen Relevanz und von einer realistischen Dauer der erforderlichen administrativen Schritte abhängen.
- Datensicherheit: Die Daten sollten auf dem Gerät der betroffenen Person gespeichert und verschlüsselt werden.
- Gewährleistung korrekter Daten: Nach den EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten müssen alle von Dritten verarbeiteten personenbezogenen Daten korrekt sein. Um größtmögliche Korrektheit zu gewährleisten, die auch für die Wirksamkeit von Kontaktnachverfolgungs-Apps von wesentlicher Bedeutung ist, sollten Technologien wie Bluetooth eingesetzt werden, die genauer Aufschluss über die Kontakte eines Nutzers mit anderen Personen geben.
- Einbeziehung nationaler Datenschutzbehörden: Die nationalen Datenschutzbehörden sollten umfassend in die Entwicklung der Apps einbezogen und konsultiert werden sowie deren Einsatz laufend überprüfen.