Netzpolitik - 16. Dezember 2020

TKG-Novelle verabschiedet: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts

BMWi, Pressemitteilung vom 16.12.2020

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz schafft einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt und die Endkunden. Dafür wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) vollständig überarbeitet und neu gefasst.

Mit dem Gesetz geben wir wichtige Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen. Wir setzen Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Außerdem stärken wir die Verbraucherrechte. Schnelle und zuverlässige Internetzugänge sind für unsere heutige Gesellschaft unverzichtbar. Wenn Techniker-Termine platzen oder zugesagte Bandbreiten nicht eingehalten werden, ist das nicht nur ärgerlich für den einzelnen, sondern in Zeiten des Home Offices auch ein wirtschaftlicher Hemmschuh. Hier wollen wir Abhilfe schaffen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Mit diesem Gesetz schaffen wir gleichwertige Lebensverhältnisse. Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet. Außerdem stärken wir den Gigabitausbau, in dem wir Genehmigungen beschleunigen und neue Technologien ermöglichen – aber auch Verbindlichkeiten beim privaten Breitbandausbau schaffen. Denn eins ist klar: Der Zugang zu schnellem Internet ist heute einer der Grundpfeiler für soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Das wurde nicht zuletzt in der aktuellen Corona-Lage noch einmal sehr deutlich.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der Ende 2018 in Kraft getreten ist. Er stellt die Weichen für einen modernisierten Telekommunikationsrechtsrahmen in zahlreichen zentralen Themenbereichen, wie der Marktregulierung, der Frequenzpolitik, dem Schutz der Endnutzer, dem institutionellen Gefüge und dem Universaldienst.

Quelle: BMWi