Gesundheitswesen - 5. August 2022

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

vzbv, Mitteilung vom 05.08.2022

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss fordert dauerhafte Lösung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. August 2022 die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt. Diese war zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und am 31. Mai 2022 nicht erneut verlängert worden. Die Patientenvertretung im G-BA, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, begrüßt die Wiedereinführung, spricht sich allerdings für eine dauerhafte Regelung aus. Die neue Sonderregelung gilt nur bis 30. November 2022.

Die vom G-BA wieder eingesetzte Sonderregelung ermöglicht die telefonische Krankschreibung für Patient:innen mit leichten Atemwegserkrankungen. Dadurch haben insbesondere Menschen, die unter einer Immunschwäche leiden oder Immunsuppressiva einnehmen, die Möglichkeit, sich vor einer Ansteckung in einer Arztpraxis zu schützen. Die telefonische Krankschreibung entlastet dadurch Patient:innen und Arztpraxen. Um das dauerhaft zu ermöglichen, fordert die Patientenvertretung im G-BA eine dauerhafte Regelung.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Quelle: vzbv