Arbeitsrecht - 30. August 2021

Tarifverdienste im 2. Quartal 2021: +1,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.08.2021

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 2. Quartal 2021 um durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich bei 1,4 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 2,4 %.

Überdurchschnittlich haben sich die Tarifverdienste mit Sonderzahlungen im Vergleich zum 2. Quartal 2020 unter anderem im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (jeweils +2,8 %) entwickelt. Der Anstieg im Verarbeitenden Gewerbe lässt sich vor allem auf die in der Metall- und Elektroindustrie im Juni 2021 gezahlte Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro zurückführen. Bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen machte sich neben regulären Tariferhöhungen vor allem die Angleichung der Entgelte im Osten an die des Westens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bemerkbar.

Auch im Baugewerbe (+2,5 %), im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (jeweils +2,4 %) waren die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im 2. Quartal 2021 deutlich höher als im Vorjahresquartal.

Unterdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum Vorjahresquartal vor allem in der Land- und Forstwirtschaft (+1,0 %), bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,1 %) sowie in der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (+1,2 %) gestiegen.

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Tarifindizes, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer messen. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen in den Tarifindex nicht ein.

Wichtiger Hinweis zur Neugewichtung

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des vierteljährlichen Index der Tarifverdienste für das 1. Quartal 2021 fand die turnusmäßige Umstellung auf das neue Basisjahr 2020=100 statt. Hierfür wurden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zeitreihen des Tarifindex ab Anfang 2020 unter Verwendung eines aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet und veröffentlicht. Weiter zurückliegende Werte wurden lediglich umbasiert. Die Veränderungsraten für diesen Zeitraum sind rundungsbedingt angepasst.

Quelle: Statistisches Bundesamt