EU-Recht - 26. Februar 2021

Studie: Steigender Fachkräftebedarf in der Langzeitpflege erfordert mehr Mobilität in der EU und Migration aus Drittländern

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.02.2021

Die Zahl der Arbeitskräfte in der Gesundheits- und Langzeitpflege in der EU muss zwischen 2018 und 2030 um elf Millionen steigen, um den Anforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden. Bei der Versorgung der steigenden Zahl älterer Menschen werden Zuwanderung aus Drittländern und die Mobilität innerhalb der EU eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU-Kommission.

Im Jahr 2018 gab es in der EU fast zwei Millionen Beschäftigte in der Gesundheits- und Langzeitpflege, die in einem anderen Land als ihrem Geburtsland arbeiten. Die Zahl dieser im Ausland geborenen Arbeitskräfte ist in den letzten Jahren gestiegen. Diese Arbeitskräfte sind auch nicht gleichmäßig verteilt, denn mehr als zwei Drittel sind in nur fünf EU-Ländern beschäftigt: Deutschland, Italien, Schweden, Frankreich und Spanien.

Der Bericht empfiehlt, die derzeitigen Wanderrichtungen in der Arbeitsmigration mit Überlegungen zur Gesundheits- und Langzeitpflegesystem zu verknüpfen und dabei den Globalen Verhaltenskodex der WHO zu berücksichtigen. Dies könnte die Hin- und Rückwanderung fördern und sowohl für die Herkunfts- als auch für die Zielländer Vorteile bringen. Es würde auch die Anerkennung von Qualifikationen erleichtern und die Kompetenzen von Migranten und mobilen Arbeitskräften in der EU stärken.

Kommissionsvizepräsidentin Dubravka Šuica, zuständig für Demokratie und Demografie, sagte: „Europa ist ein alternder Kontinent, und während eine höhere Lebenserwartung und mehr Lebensjahre bei guter Gesundheit in erster Linie eine Errungenschaft sind, müssen wir uns auf einen steigenden Bedarf an Langzeitpflege vorbereiten. Unsere gemeinsame Herausforderung besteht darin, eine erschwingliche und qualitativ hochwertige Langzeitpflege sowie eine angemessene Anzahl von Arbeitskräften zu sichern.“

Quelle: EU-Kommission