BMJV, Pressemitteilung vom 15.01.2020
Zu der am 15.01.2020 vorgestellten Studie zum Thema „Digitaler Nachlass“ erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht:
„Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Noch weniger Menschen machen sich Gedanken darüber, dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört, und wie damit nach ihrem Tod umgegangen werden soll. Das wollen wir ändern, indem wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern hierzu Orientierung und Hilfestellungen anbieten. Wir werden uns die Empfehlungen der Studie, wie die Verbraucherfreundlichkeit bei der Vererbung digitaler Werte verbessert werden kann, genau anschauen. Wir werden dabei auch prüfen, inwieweit über die Verbraucheraufklärung hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig sind.“
Als „Digitaler Nachlass“ werden die unterschiedlichen Rechtspositionen der oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet. Die am 15.01.2020 hierzu vorgestellte umfassende Studie wurde vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
In der Studie wird zunächst geklärt, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt. Anschließend werden die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergebenden Fragen des Verbraucherrechts, des Erbrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen.
Die Studie enthält konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt.
- Die Studie finden Sie auf der Homepage des BMJV.