Strafprozessordnung - 7. Oktober 2022

Strafprozesse: Bundesrat für längere Verhandlungspausen bei höherer Gewalt

Bundesrat, Mitteilung vom 07.10.2022

Der Bundesrat will erreichen, dass Strafprozesse bei Katastrophen und Seuchen länger unterbrochen werden können. In einer am 7. Oktober gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen. Darin soll sie regeln, dass die Unterbrechungsfristen für Hauptverhandlungen auch in Fällen höherer Gewalt gehemmt werden.

Hintergrund: Beschleunigungsgebot

Damit Strafprozesse möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden, bestimmt die Strafprozessordnung, wieviel Zeit zwischen den einzelnen Verhandlungstagen liegen darf – in der Regel drei Wochen und nach zehn Verhandlungstagen bis zu einem Monat. In bestimmten Fällen, z. B. bei Erkrankung von Richterinnen und Richtern, werden diese Fristen „gehemmt“, das heißt, sie laufen nicht weiter, so lange die Krankheit besteht. Dies gilt jedoch längstens für zwei Monate. Ist eine Fortsetzung nach den vorgeschriebenen Abständen nicht möglich, muss die Hauptverhandlung ausgesetzt und wieder neu begonnen werden.

Anlass: Corona-Pandemie

Der Bundesrat fordert nun, dass die Unterbrechungsfristen auch in Fällen höherer Gewalt nicht laufen. Darunter sollen insbesondere Seuchen und Katastrophen fallen. Gelten soll dies unabhängig davon, ob die Hauptverhandlung bereits zehn Tage gedauert hat.

Auch wenn die Fälle höherer Gewalt selten sein dürften, zeige die COVID-19-Pandemie, dass eine solche Regelung erforderlich ist. Anstelle einer zeitlich befristeten Regelung, die es für die Corona-Zeit gab und die sich bewährt habe, sei eine dauerhafte Lösung geboten.

Die geltenden Vorgaben würden auch den Fall einer Quarantäne nicht erfassen, weil es sich dabei lediglich um den Verdacht einer Krankheit und nicht um eine tatsächliche Krankheit handele.

Beeinträchtigungen des Flugverkehrs

Weitere denkbare Anwendungsfälle für „höhere Gewalt“ seien Sperrungen des Luftraumes, wie es sie beispielsweise aufgrund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 oder aufgrund von Terroranschlägen bereits gegeben habe.

Nächste Schritte

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat