BRAK, Mitteilung vom 20.01.2023
Die EU überarbeitet derzeit ihr Designrecht. Die BRAK hat zu den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung Stellung genommen.
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass mit den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung eine möglichst weite Übereinstimmung zwischen markenrechtlichen und designrechtlichen Vorgaben geschaffen werden soll. Ferner werden sinnvolle Ergänzungen und Begriffsbestimmungen eingeführt. Kritisch äußert sich die Stellungnahme zur Einbeziehung von grafischen Logos in den Schutzbereich eines „Erzeugnisses“. Vorgeschlagen wird ferner eine Verhältnismäßigkeitsausnahme zum ausschließlichen Recht zu Gunsten des Designinhabers (Art. 16).
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 1/2023