Gesetzgebung - 23. Mai 2023

Stellungnahme zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.05.2023

Der Bundesrat hat diverse Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (20/6520). In der in der Sitzung am 12. Mai 2023 beschlossenen Stellungnahme (20/6878) fordert die Länderkammer unter anderem, den Zeitpunkt, bis zu dem Verbraucherinnen und Verbraucher einer von einem Verband angestrengten Abhilfeklage beitreten können, weiter nach hinten zu verschieben, als von der Bundesregierung vorgesehen. Aus Sicht des Bundesrates wäre sowohl dem Interesse einer effektiven Rechtsdurchsetzung als auch einer Schonung gerichtlicher Kapazitäten gedient, würde eine Verbandsklage so möglichst viele Ansprüche bündeln.

Die Abhilfeklage ist eine neue Klageart, mit der Verbände direkt Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen können sollen. Die Einführung der Abhilfeklage ist europarechtlich geboten. Sie soll laut Gesetzentwurf zusammen mit der bereits bestehenden Musterfeststellungklage in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz geregelt werden. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 375/2023