BRAK, Mitteilung vom 22.01.2025
Alles beim Alten: Der Regierungsentwurf „Gebäudetyp E“ überzeugt nicht und wird zu neuen Problemen und Unsicherheiten führen.
Der Ausschuss Schuldrecht der BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) eine Stellungnahme abgegeben. In dem Entwurf wurden leider keine der bereits gegenüber dem Referentenentwurf erhobenen Bedenken beseitigt.
Auch die Regelungen der nun vorliegenden Fassung des Regierungsentwurfs sind nicht geeignet, das gesetzgeberische Ziel zu erreichen. Im Gegenteil: Mit dieser Fassung werden neue rechtliche Bewertungsprobleme geschaffen, die zur Verunsicherung bei den Baubeteiligten und am Immobilienmarkt beitragen werden. Die BRAK bleibt bei ihrer Auffassung: Es werden Gebäude mit unterschiedlichen Standards und unterschiedlicher Wertigkeit errichtet und der Kreis der daraus folgenden Probleme stark erweitert.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 2/2025