EU-Steuern - 28. Oktober 2022

Stellungnahme zum Kommissionsvorhaben gegen sog. Professional Enablers

BRAK, Mitteilung vom 27.10.2022

Die BRAK hat sich an einer Konsultation der Europäischen Kommission zum Vorgehen gegen sog. Enablers im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung beteiligt und sich dabei kritisch schon zur von der Kommission vorgenommenen Gleichsetzung dieser beiden Phänomene geäußert.

Aufgrund der Gleichsetzung von „aggressiver“ aber legaler Steuerplanung mit Steuerhinterziehung ist es zudem nicht möglich, den Fragebogen einheitlich zu beantworten. Der Anspruch auf Unterbindung der sog. aggressiven Steuerplanung offenbart schon einen Mangel an Respekt vor der Freiheit des Steuerpflichtigen, er missachtet ferner die berufsrechtliche Verpflichtung der Anwaltschaft und der Steuerberaterschaft, ihre Mandantschaft mit Blick auf die steuerlich optimale Struktur zu beraten. Zudem beurteilt die BRAK die Fragen der Kommission in Teilen als tendenziös. Die verwendeten Begrifflichkeiten sind zu unbestimmt und führen somit zu Rechtsunsicherheit. Gesetzeslücken müssen durch den Gesetzgeber geschlossen werden.

Bei sog. Professional Enablers handelt es sich um Angehörige bestimmter Berufsgruppen, darunter insbesondere auch Anwältinnen und Anwälte, welche ihre spezifischen Fachkenntnisse bzw. ihre Gatekeeper-Stellung dazu nutzen, Straftaten zu begehen, zu fördern oder rechtliche Graubereiche im Sinne ihrer Mandantschaft auf eine Weise auszunutzen, welche dem „Geist“ der Gesetze widerspricht. Die Initiative bezweckt, im Bereich grenzüberschreitende Steuergestaltung gegen solches Handeln vorzugehen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 19/2022