BRAK, Mitteilung vom 26.02.2026
Die BRAK hat Stellung zum sog. Digitalen Omnibus der Europäischen Kommission genommen. Im Zentrum des Pakets stehen die Vorschläge zu einer allgemeinen Digital-Omnibus-Verordnung, welche zu einer Deregulierung in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz führen soll, und für eine Änderungsverordnung zum KI-Rechtsakt (AI Act).
Sie begrüßt das Vorhaben, die Daten- und KI-Gesetzgebung anwendungsfreundlicher zu gestalten, mahnt dabei aber die Beibehaltung des rechtsstaatlich erforderlichen Grundrechtsschutzes an.
Die BRAK spricht sich gegen eine allzu starke Verzögerung des Inkrafttretens der Regeln für Hochrisiko-KI aus und gegen die Streichung von Registrierungspflichten von Hochrisiko-KI in der Datenbank, sie äußert ferner Bedenken hinsichtlich der Einführung von Reallaboren im Bereich der Justiz. Außerdem hat die BRAK einen Änderungsantrag zu Art. 4a und dem dortigen Wording „provisions“ anstelle von „safeguards“ verfasst. Konkreter Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI.
Das Gesetzesvorhaben zum sog. KI-Omnibus wird derzeit mit höchster Eile betrieben und geht in der laufenden Woche in den Trilog.
Weiterführende Links
- Stellungnahme der BRAK Nr. 6/2026 (Januar 2026)
- Initiative der Kommission (EN) (November 2025)
- Vorschlag für eine allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung (EN) (November 2025)
- Anlage zum Verordnungsvorschlag (EN) (November 2025)
- Arbeitsunterlage der Kommission zum Verordnungsvorschlag (EN) (November 2025)
- Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung für KI (EN) (November 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 21/2025, 16/2025
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel – Ausgabe 4/2026 vom 26.02.2026