Bürokratieentlastungsgesetz - 8. Mai 2020

Statistikpflicht für Mittelständler

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.05.2020

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) werden vor allem das Insolvenzstatistikgesetz und das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vereinfacht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
19/18816
) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (
19/18461
). Zur weiteren Entlastung des Mittelstandes plane das Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Basisregister für Unternehmensstammdaten, um Doppelerhebungen künftig zu vermeiden. Eine Novellierung des Anfang 2020 in Kraft getretenen BEG III sei derzeit allerdings nicht vorgesehen.