Berufsstand - 23. März 2023

Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte

BRAK, Mitteilung vom 22.03.2023

Die Gesamtzahl von Anwältinnen und Anwälten aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, ist in den beiden vergangenen Jahren weiter angestiegen. Das zeigen aktuelle Statistiken der BRAK.

Die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, hält weiterhin an. Dies zeigen jüngst von der BRAK veröffentlichte Statistiken für die Jahre 2021 und 2022.

Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, dürfen sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO).

Die Zahl der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat sich weiter erhöht. Im Jahr 2021 waren es 600, 2022 waren es 677. Die Zulassungen nach § 206 BRAO sanken von 570 im Jahr 2021 auf 503 im Jahr 2022. Der Rückgang hängt größtenteils damit zusammen, dass mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union britische Anwältinnen und Anwälte ab dem 01.01.2021 nicht mehr nach dem EuRAG, sondern nach § 206 BRAO in Deutschland tätig werden können. Hiermit korrespondiert die Erhöhung der EuRAG-Zulassungen im Jahr 2022.

Die Gesamtzahl niedergelassener ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stieg weiter an. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 1.170 und 1.180 im Jahr 2022. Damit setzt sich der kontinuierliche Anstieg der letzten zwanzig Jahre fort.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2023