Verbraucherschutz - 1. Dezember 2021

Stärkung der Europäischen Grundrechteagentur

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2021

Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Europäische Grundrechteagentur zu stärken. Sie beabsichtige, dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zuzustimmen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/147).

Das geplante Gesetz solle die „innerstaatlichen Voraussetzungen“ schaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union die Zustimmung zum Verordnungsvorschlag in der Fassung vom 28. Juni 2021 erklären kann, schreibt die Regierung. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, dem zuletzt das Europäische Parlament am 6. Juli 2021 zugestimmt hat, soll nun durch den Europäischen Rat beschlossen werden.

Ziel der Verordnungsänderung ist eine Stärkung der Grundrechteagentur. So soll laut Entwurf vor allem der Tätigkeitsbereich der Agentur „auf den für die Grundrechte besonders sensiblen Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“ ausgedehnt werden. Dies hatten Menschenrechtsorganisation seit Gründung der Grundrechteagentur 2007 gefordert.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1111/2021