EU-Recht - 18. März 2022

Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation über Krisenvorschriften für Banken

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.03.2022

Die Europäische Kommission hat am 17. März 2022 eine breite öffentliche Konsultation zu den geltenden Beihilfevorschriften für Banken, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, gestartet. Sie richtet sich an alle interessierten Parteien sowie Einzelpersonen und Forschungseinrichtungen. Zudem hat die Kommission eine gezielte Konsultation eingeleitet, um insbesondere von Finanzinstituten und den Behörden der Mitgliedstaaten Rückmeldungen einzuholen. Beide laufen bis 9. Juni. Die entsprechenden Vorschriften wurden ursprünglich entwickelt, um die Auswirkungen der Finanzkrise von 2008 auf die Banken zu bewältigen und Folgewirkungen von Bankenpleiten auf den Finanzsektor und die EU-Wirtschaft insgesamt zu vermeiden.

Nach der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Banken, insbesondere der Verabschiedung neuer EU-Vorschriften für das Bankenkrisenmanagement im Jahr 2014, und angesichts der Entwicklung der Marktbedingungen in den letzten Jahren ist nun eine Bewertung der Beihilfevorschriften für Banken in Schwierigkeiten erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob diese ihre Ziele erreicht haben und ob sie noch zweckmäßig sind.

Alle interessierten Parteien können bis zum 9. Juni 2022 auf dem Portal „Have your say“ der Kommission und auf der Konsultationswebseite der Generaldirektion Wettbewerb in allen EU-Amtssprachen ihre Meinung äußern und den Fragebogen beantworten. Die Kommission wird dieses Feedback in ihre Bewertung der Beihilfevorschriften einfließen lassen und plant, die Ergebnisse dieser Bewertung in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu veröffentlichen.