EU-Recht - 21. Oktober 2022

Staatliche Beihilfen für FuE: Überarbeiteter Unionsrahmen unterstützt ökologischen und digitalen Wandel

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.10.2022

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen angenommen, die die Forschung, Entwicklung und Innovation fördern. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager hob hervor, dass die gezielten Änderungen der Vorschriften den ökologischen und digitalen Wandel in Europa unterstützen, „indem öffentlich-private Investitionen in bahnbrechende Innovationen und Forschung sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur erleichtert werden.“ Die Vorschriften legen fest, was die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen für FEI-Tätigkeiten von Unternehmen beachten müssen – etwa um faire Wettbewerbsbedingungen zu wahren. Der „FEI-Rahmen 2022“ ist am 19.10.2022 in Kraft getreten.

Der überarbeitete FEI-Rahmen

Die Annahme des FEI-Rahmens 2022 folgt auf eine Evaluierung der bestehenden Vorschriften, die 2019 im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften eingeleitet wurde. Darüber hinaus hat die Kommission alle Interessenträger umfassend zu dem Entwurf der überarbeiteten Mitteilung konsultiert. Im Rahmen der Konsultation gingen Beiträge von Mitgliedstaaten, Unternehmens- und Forschungsverbänden, Interessengruppen und Unternehmen, NRO sowie Bürgerinnen und Bürgern ein.

Der überarbeitete FEI-Rahmen enthält eine Reihe gezielter Anpassungen i) zur Vereinfachung und um die bei der Anwendung des FEI-Rahmens von 2014 gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen, ii) um regulatorische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen und iii) um einschlägige Vorschriften an die aktuellen politischen Prioritäten der EU wie den europäischen Grünen Deal, die Industriestrategie und die Digitalstrategie anzupassen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen insbesondere auf Folgendes ab:

  • Aktualisierung der bestehenden Begriffsbestimmungen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die nach dem FEI-Rahmen beihilfefähig sind. So wird insbesondere die Anwendbarkeit in Bezug auf digitale Technologien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung (z. B. Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchains, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data, Cloud-Computing und Edge-Computing) präzisiert. Dadurch soll Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Interessenträger geschaffen werden. Gleichzeitig sollen FEI-Investitionen gefördert werden, die den digitalen Wandel in der EU ermöglichen werden;
  • Ermöglichung öffentlicher Unterstützung für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, die für die Entwicklung, Erprobung und Hochskalierung von Technologien erforderlich sind. Ziel ist es, die rasche Entwicklung und letztendliche Einführung modernster und bahnbrechender Technologien, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen, weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig den ökologischen und digitalen Wandel der EU-Wirtschaft zu erleichtern und einen Beitrag zur neuen europäischen Innovationsagenda zu leisten;
  • Vereinfachung bestimmter Vorschriften, um die praktische Anwendung des FEI-Rahmens zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu verringern. Mit den neuen Vorschriften wird beispielsweise ein vereinfachter Mechanismus zur Bestimmung der indirekten Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingeführt, die nach den Beihilfevorschriften förderfähig sind.

Gleichzeitig umfasst der FEI-Rahmen 2022 Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Beihilfen auf das notwendige Minimum beschränkt sind und nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen.

Quelle: EU-Kommission