Sozialrecht - 24. März 2021

Sozialabkommen für die Zeit nach dem Brexit

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.03.2021

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 24. März 2021 zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zu sozialrechtlichen Regelungen und zur Entsendung von Arbeitnehmern zwischen Großbritannien und Deutschland nach dem Brexit mit breiter Mehrheit angenommen. Gleichlautende Gesetzentwürfe (19/27517; 19/27518) der Bundesregierung wurden für erledigt erklärt.

Der Gesetzentwurf (19/26891) für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbstständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. „Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und liegt vor dem Hintergrund der auch nach Austritt von Großbritannien aus der EU voraussichtlich umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Großbritannien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Großbritannien eingesetzten Arbeitnehmer“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Das Gesetz schafft die juristischen Voraussetzungen dafür, dass diese Regeln weiter angewendet werden können. Für den Entwurf stimmten außer CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis90/Die Grünen, die AfD-Fraktion stimmte dagegen und die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Der zweite Gesetzentwurf (19/26892) zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG) ist ebenfalls durch den Austritt Großbritanniens aus der EU nötig geworden und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmern durch den Brexit keine Nachteile in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung entstehen. Diesen Gesetzentwurf lehnte nur die AfD-Fraktion ab, während die übrigen Fraktionen dafür stimmten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 377/2021