Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.11.2024
Der Rat der EU hat am 05.11.2024 zwei Rechtsakte angenommen – eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie „Solvabilität II“, des wichtigsten Rechtsakts der EU in der Versicherungsbranche, und eine Richtlinie zur Einführung neuer Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD).
Die neuen Vorschriften zu Solvabilität II werden die Rolle der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche bei der Bereitstellung langfristiger privater Investitionsquellen für europäische Unternehmen stärken. Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um Versicherungsnehmer besser zu schützen.
Mit dieser zweifachen Rolle wird die Versicherungsbranche zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur Finanzierung des grünen und des digitalen Wandels sowie zur Stärkung des Wirtschaftswachstums in Europa beitragen.
Ziel der neuen Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) ist es, die Versicherer und die zuständigen Behörden in der EU besser für erhebliche finanzielle Notlagen zu rüsten, sodass die Behörden frühzeitig und rasch – auch grenzüberschreitend – intervenieren können.
Durch die neuen Vorschriften werden die Versicherungsnehmer geschützt. Gleichzeitig werden die Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Finanzsystem so gering wie möglich gehalten und der Rückgriff auf Steuergelder wird vermieden.
Nächste Schritte
Die Richtlinien werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die neuen Vorschriften werden zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen.
Quelle: Rat der EU