EU-Recht - 20. Januar 2022

Solarenergie, Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Strombezugsverträge: Konsultationen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.01.2022

Um die Umsetzung des europäischen Grünen Deals zu unterstützen und die Emissionen in Europa bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, hat die Europäische Kommission am 18.01.2022 zwei öffentliche Konsultationen im Energiesektor gestartet. Die Konsultationen betreffen die Solarenergie in der EU und die Verbesserung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Erleichterung von Strombezugsverträgen für diese Energien. Sie sollen gemeinsam dazu beitragen, dass bis 2030 ein Anteil von 40 Prozent erneuerbarer Energien am EU-Energiemix erreicht wird. Alle interessierten Kreise können sich bis zum 12. April 2022 äußern.

Die Kommission wird 2022 eine Strategie für Solarenergie veröffentlichen. Die Konsultation hierzu bittet um Beiträge zu Möglichkeiten der Steigerung von Solarenergiekapazitäten. Bei dieser Konsultation geht es insbesondere um Beiträge zu den wichtigsten Engpässen und Investitionshindernissen im Rahmen der bestehenden Vorschriften.

Die zweite gestern eingeleitete Konsultation dient der Vorbereitung eines Leitfadens der Kommission über bewährte Verfahren zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der im Sommer veröffentlicht werden soll. Diese Konsultation betrifft ebenfalls Stromabnahmeverträge für erneuerbare Energien, bei denen es sich um direkte Verträge zwischen Unternehmen und Stromversorgern über die Lieferung erneuerbarer Energie handelt. Die Kommission arbeitet an Leitlinien zur Verringerung der Dauer und Komplexität solcher Vereinbarungen, die dazu beitragen, Investoren bei Projekten für erneuerbare Energien Stabilität und Vorhersehbarkeit zu bieten.

Quelle: EU-Kommission