Verbraucherschutz - 16. März 2023

So stärkt die Bundesregierung den Verbraucherschutz

Bundesregierung, Mitteilung vom 15.03.2023

Die Bundesregierung will die hohen Verbraucherschutzstandards weiter ausbauen. Fast 100 Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag dazu vor. Hier finden Sie einen Überblick über bereits beschlossene Neuregelungen und solche, die noch in Arbeit sind.

Verbraucherschutz umfasst eine breite Palette der alltäglichen Geschäfte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehört der Wirtschafts- und Finanzbereich, Ernährung und Gesundheit bis hin zu Fahr- und Fluggastrechten. Angesichts von Digitalisierung und globaler Warenströme sind Verbraucherrechte nicht nur in Deutschland, sondern EU- und auch weltweit bedeutsam. Zudem wird das Nachhaltigkeitsprinzip mehr und mehr zum Nutzen der Verbraucher in der Konsumwelt verankert.

Weitreichende Neuregelungen in Arbeit

Der Koalitionsvertrag sieht fast 100 Maßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes vor, von denen bereits einige umgesetzt, andere im Gesetzgebungsverfahren sind. Hier einige Beispiele.

Recht auf Reparatur: Zukünftig soll es ein Recht auf Reparatur geben. Dafür setzt sich das Bundesverbraucherministerium EU-weit ein und plant entsprechende nationale Maßnahmen. Dazu gehört, dass Produkte bereits so gestaltet werden, dass sie möglichst lange halten und reparierbar sind. Hierzu hat die EU Ende 2022 bereits Mindestanforderungen im Rahmen des Ökodesigns und ein EU-Energielabel für Smartphones und Tablets beschlossen.

Die neuen Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. Erstmals wird auf dem EU Energie-Label auch ein Reparierbarkeits-Index gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E ab 2025 angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Zur Förderung von Reparaturen erarbeitet das Ministerium derzeit ein Förderprogramm, mit dem zukünftig die Reparaturinfrastruktur unterstützt werden soll.

Einführung der Verbandsklage: Das Instrument der Verbandsklage soll die Verbraucherrechte weiter stärken. Mitte Februar 2023 hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie vorgelegt. Derzeit können eingetragene Verbände mittels einer Musterfeststellungsklage Grundsatzfragen, die viele Verbraucher betreffen, in einem Musterverfahren gerichtlich verbindlich klären lassen. Verbraucher müssen nach gesammelter Feststellung ihres Anspruchs dann aber erneut einzeln das Gericht anrufen, um zu ihrem Recht zu kommen. Künftig soll ein Verband ihre gesammelten Rechte nicht nur feststellen lassen, sondern auch geltend machen dürfen.

Stärkung der Patientenrechte: Auch die Patientenrechte werden weiterentwickelt. Aus aktuellem Anlass des zehnjährigen Bestehens der Patientenrechte kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren. Ziel sei es, die Rolle des mündigen Patienten weiter zu stärken und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Behandlungsfehlers der Patient optimal unterstützt wird. Außerdem werde die Unabhängige Patientenberatung Deutschland neu aufgebaut und gestärkt.

Strategie für gesündere Ernährung: Gesunde und nachhaltige Ernährung für alle Menschen in Deutschland zu ermöglichen – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft, das ist das Ziel der geplanten Ernährungsstrategie der Bundesregierung. Im Dezember 2022 hat das Bundeskabinett dazu Eckpunkte beschlossen. Wichtiges Thema ist die außerhäusliche Verpflegung – sei es in Kantinen von Schulen, Fabriken, Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern – als Vorbild für eine gesündere, mehr pflanzenbetonte Ernährung. An Kinder gerichtete Werbung für zucker-, fett- und salzhaltige Lebensmittel soll eingeschränkt werden. Entsprechende Pläne hat das Bundesernährungsministerium Anfang März 2023 vorgelegt.

Neuerungen, die seit 1. Januar 2023 in Kraft sind

Absicherung bei Erwerbsminderung: Bereits im Januar 2023 traten Regelungen für eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderung in Kraft. Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, konnte in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen. Damit diese Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente jetzt so gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit).

Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht: Ebenso ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist in Kraft getreten. Für beide Rechtsbereiche gilt: Die bestehenden Regelungen wurden neu strukturiert und der aktuellen Zeit angepasst. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen nun die Wünsche der Betroffenen.

Überschuldung vermeiden – diese Entlastungen greifen

Mit drei Maßnahmenpaketen hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten entlastet werden. Von den Maßnahmen profitieren insbesondere Geringverdiener, um so das Abgleiten in eine Überschuldung zu vermeiden.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden seit dem 1. März durch Preisbremsen bei Strom und Gas entlastet. Entsprechende Informationsschreiben ihrer Energieversorger haben sie bereits erhalten. Gibt es hier Klärungsbedarf, kann man sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Mit Energiekostenrechnern auf der Webseite der Bundesregierung oder bei den Verbraucherzentralen kann man prüfen, ob der neue Abschlag korrekt ist.

Ein Großteil der Entlastungsmaßnahmen ist bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten: Das Wohngeld hilft, falls die Miete nicht bezahlt werden kann. Mit dem neuen Wohngeld Plus haben deutlich mehr Menschen als zuvor Anspruch darauf. Zusätzlich beinhaltet das erhöhte Wohngeld auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizkosten. Zudem werden die CO2-Kosten fairer zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.

Familien werden gestärkt: Vor allem durch das höhere Kindergeld von 250 Euro pro Kind. Familien mit niedrigem Einkommen stehen zusätzlich ein Sofortzuschlag und eine Erhöhung des Kinderzuschlags zu. Ein neues höheres BAföG hilft finanzschwachen Studierenden und sorgt dafür, dass mehr Studierende diese Unterstützung bekommen. Studierende können zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.

Wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere Leistungen (wie etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, erhält das neue Bürgergeld. Die Grenze für Midijobs ist auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.

Wer früher in Rente geht und sich etwas dazuverdient, musste bislang darauf achten, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde jetzt vollständig abgeschafft. Rentenbeiträge können zudem nun voll von der Steuer abgesetzt werden. Durch Maßnahmen zur Abmilderung der kalten Progression ist mehr Geld im Geldbeutel. Im Einzelnen wurden dazu die Tarife der Einkommenssteuer verändert sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und „Soli“-Freibetrag angehoben.

Einen Überblick über alle Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier.

Verbraucherzentralen sind Ansprechpartner

In allen Bundesländern gibt es sie: die Verbraucherzentralen – mit einem umfangreichen Angebot in rund 200 Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier verlässliche Informationen und eine unabhängige Beratung. Die Arbeit der Verbraucherzentralen wird unter anderem unterstützt durch öffentliche Mittel der Länder und des Bundes.

Ministerin Steffi Lemke: „Als Verbraucherschutzministerin liegt mir die soziale Dimension der Verbraucherpolitik besonders am Herzen. Gerade in Zeiten steigender Preise wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher durch gezielte Informationen und Maßnahmen über unseriöse Angebote aufklären und sie dabei unterstützen, ihre finanzielle Situation zu meistern.“ Dabei sollen Verbraucher im vertrauten Umfeld über Kooperationspartner – wie die Verbraucherzentralen – angesprochen werden, um gezielt auf besondere Bedürfnisse und Lebenssituationen eingehen zu können.

Quelle: Bundesregierung