Berufsstand - 22. Januar 2021

Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.01.2021

Zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25999) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25561) Stellung. Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bzw. ihre technischen Dienstleister rein technisch jede Nachricht entschlüsseln können.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Einrichtung des beA der BRAK als Selbstverwaltungsorgan der Rechtsanwaltschaft übertragen wurde. Die BRAK habe dabei insbesondere die unter anderem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegten rechtlichen und technischen Anforderungen zu beachten. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz komme insoweit nach der BRAO lediglich eine Staatsaufsicht über die BRAK zu, die auf die Beachtung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Erfüllung der der BRAK übertragenen Aufgaben beschränkt sei.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 96/2021