5. Geldwäscherichtlinie - 21. Februar 2020

Schwarze Liste – Geldwäschebekämpfung – KOM

BRAK, Mitteilung vom 20.02.2020

Die Europäische Kommission hat am 13. Februar 2020 eine neue Liste mit 23 Drittstaaten veröffentlicht, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen.

Durch die Liste soll zur Prävention der Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beigetragen werden. Bei Transaktionen, in denen auf der Liste aufgeführte Länder vorkommen, muss eine verstärkte Kontrolle hinsichtlich der beteiligten Personen durchgeführt werden. Die Liste ist das Ergebnis einer tiefgehenden Analyse. Sie wurde mittels einer Methodik erstellt, die auf die 5. Geldwäscherichtlinie zurückgeht. Die Kommission hat die Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Diese wird dem EP und dem Rat zur Genehmigung innerhalb eines Monats vorgelegt.