Mietpreisbremse - 28. Oktober 2019

Schutz vor steigenden Mieten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Mieterinnen und Mieter vor Überlastung durch steigende Mieten zu schützen und dazu rechtssichere regionale Mietobergrenzen ermöglichen (
19/14369
). Im Einzelnen soll unter anderem der maximal zulässige Mietanstieg auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete in Wohnraummangelgebieten auf höchstens drei Prozent im Jahr begrenzt und der Anstieg der Mietobergrenze bei der ortsüblichen Vergleichsmiete deutlich gebremst werden. Dazu soll bundesweit die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis neuer Mietverträge der letzten 20 statt 4 beziehungsweise 6 Jahre berechnet werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen auf eine rechtssichere und gerichtsfeste Grundlage gestellt werden. Zur Begründung heißt es, in Metropolen und kreisfreien Großstädten seien die Mieten in den letzten Jahren so stark gestiegen, dass die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt mittlerweile rund 30 Prozent ihres Nettoeinkommens dafür aufwenden müssten. Trotz mietrechtlicher Änderungen stiegen die Mieten immer weiter.