Berufsrecht - 26. Januar 2026

Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Ministerin Hubig unterzeichnet Übereinkommen des Europarats

BMJV, Pressemitteilung vom 26.01.2026

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Das Abkommen ist auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Mit dem Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs schreiben wir ein Stück Rechtsgeschichte: Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Ein solches Abkommen ist bitter nötig. Recht und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – und insbesondere Anwältinnen und Anwälte spüren diesen Druck. Eine starke und unabhängige Anwaltschaft ist gerade den Anti-Demokraten und Autoritären ein Dorn im Auge. Anwältinnen und Anwälte sind keine bloßen Rechtsdienstleister. Sie sind auch Kämpferinnen und Kämpfer für Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheit. Umso dringlicher ist es, dass wir den Berufsstand vor staatlicher Repression und Drangsalierung schützen. Die Konvention zum Schutz des Anwaltberufs enthält hierfür wichtige Vorgaben. Mit der Unterzeichnung der Konvention bekennt sich die Bundesregierung zur Wichtigkeit einer starken und geschützten Anwaltschaft. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt heute gehen.“

Das Übereinkommen wurde am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Für Deutschland haben das Übereinkommen Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Botschafterin Heike Thiele aus der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat gemeinsam unterzeichnet.

Das Übereinkommen wurde im Europarat ausgearbeitet, es können aber auch Nichtmitgliedsstaaten beitreten. Der Europarat ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Von den 46 Mitgliedsstaaten sind 27 auch EU-Mitgliedsstaaten. Es haben bereits zahlreiche Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und damit ihre Zustimmung signalisiert. Völkerrechtlich tritt das Übereinkommen allerdings erst dann in Kraft, wenn es von acht Ländern – darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates – auch ratifiziert wurde. Ratifikation bedeutet die endgültige, verbindliche Zustimmung zum Vertrag. Sie ist von der Zeichnung zu unterscheiden und kann erst nach Abschluss der dafür notwendigen innerstaatlichen Verfahren (insbesondere Zustimmung des Parlaments) erfolgen. Erst nach der Ratifikation ist ein Staat an das Übereinkommen gebunden.

Die nächsten Schritte nach Unterzeichnung sind die Ratifikation, die durch den Erlass eines Vertragsgesetzes erfolgen wird, sowie die Umsetzung des Vertrags. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

Im Einzelnen regelt das Übereinkommen Folgendes:

Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und schützt die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung.

Zudem sieht die Konvention im Bereich der Strafverfolgung vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.

Deutsches Recht bietet guten Schutz

Viele der Regelungen des Übereinkommens kennt das deutsche Recht bereits. Dennoch kann die Konvention auch auf nationaler Ebene dazu beitragen, die Resilienz des Anwaltsberufs zu stärken. Punktueller Umsetzungsbedarf besteht zum Beispiel im Bereich der Strafprozessordnung.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz