Gesetzgebung - 2. Mai 2022

Schutz von Genossenschaften

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.05.2022

Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften vorgelegt (20/1533). Eine wortgleiche Vorlage (19/11467) war zum Ende der 19. Wahlperiode für erledigt erklärt worden.

Mit dem Gesetz sollen Genossenschaften vor Geschäftsmodellen, die dem „grauen Kapitalmarkt“ zugeordnet werden, geschützt werden, heißt es in der Vorlage unter Verweis auf die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen in jüngerer Zeit. Gleichzeitig soll es zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen beitragen. Zu diesem Zweck soll im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 204/2022