EU-Recht - 5. Mai 2022

Schutz des Binnenmarktes vor wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subventionen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 04.05.2022

Das Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Rechtsvorschriften festgelegt, die marktverzerrende drittstaatliche Subventionen für in der EU tätige Unternehmen verhindern sollen.

Das neue Instrument erlaubt der EU-Kommission, gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen.

Durch Chancengleichheit soll ein fairer Wettbewerb zwischen den auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen gewährleistet werden. Während die EU-Staaten sich an die Regeln für staatliche Beihilfen halten müssen, gab es bisher keine vergleichbare Regelung für die von Nicht-EU-Ländern gewährten Hilfen für Unternehmen.

Mit 627 gegen 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen hat das das Parlament sein Verhandlungsmandat angenommen, in dem es verlangt, dass die Kommission in die Lage versetzt werden soll, die Auswirkungen solcher unfairen Hilfen zu untersuchen und abzumildern. Dazu gehören etwa ausländische Kapitalzuflüsse, Darlehen, steuerlichen Anreize, Steuerbefreiungen und der Erlass von Schulden.

Größerer Anwendungsbereich, weniger Bürokratie

Dafür erweiterte das Parlament in seiner Verhandlungsposition den Anwendungsbereich der neuen Regeln. Dank niedrigerer Wertschwellen müssen Unternehmen die Kommission bei einer größeren Anzahl von Übernahmen, Fusionen und öffentlichen Aufträgen über Subventionen und Vergünstigungen informieren.

Gleichzeitig reduzierten die Abgeordneten den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, indem sie beispielsweise den Zeitraum verkürzt haben, in dem die Kommission ausländische Subventionen für Unternehmen untersuchen muss.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen

Um das Verfahren transparenter zu gestalten, fordert das Parlament die Kommission auf, Leitlinien für die Bewertung ausländischer Subventionen vorzulegen. Dabei sollen marktverzerrende Auswirkungen mit potenziellen Vorteilen, etwa niedrigeren Kosten für ausschreibende Staaten, abgewogen werden.

Schließlich stellen die Abgeordneten sicher, dass EU-Staaten und Unternehmen die Kommission vertraulich über potenziell wettbewerbsverzerrende Subventionen informieren können. Unternehmen können die Kommission informell anfragen, ob sie erhaltene Hilfen melden müssen.

Zitat

„Mit dieser Verordnung können wir endlich das seit langem bestehende ordnungspolitische Durcheinander beenden, bei dem europäische Unternehmen, die einer strengen Kontrolle staatlicher Beihilfen unterliegen, gegen ausländische Unternehmen antreten, die von wettbewerbsverzerrenden Subventionen aus Drittstaaten auf dem Binnenmarkt profitieren können. Von nun an werden für alle die gleichen Regeln gelten. Unser Ziel ist es, fairen Wettbewerb herzustellen und dem weltweiten Kampf gegen wettbewerbsverzerrende Industriesubventionen neue Impulse zu geben“, sagte Berichterstatter Christophe Hansen (EVP, LU).

Nächste Schritte

Der angenommene Text dient als Mandat für die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament über die endgültige Fassung der neuen Verordnung. Die erste Trilog-Verhandlung wird voraussichtlich am 5. Mai stattfinden.

Quelle: EU-Parlament