Gesetzgebung - 18. Juni 2025

Schneller und einfacher bauen dank „Wohnungsbau-Turbo”

Bundesregierung, Mitteilung vom 18.06.2025

Städte und Gemeinden können künftig schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. Das Kabinett hat dafür die neue „Bauturbo”-Regelung im Bundesbaugesetz beschlossen.

In Deutschland fehlen hunderttausende bezahlbare, neue Wohnungen. Der Wohnungsbau dauert häufig viel zu lange – auch wegen langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nun hat das Bundeskabinett eine entsprechende Regelung im Bundesbaugesetz beschlossen.

Damit will die Bundesbauministerin Tempo fürs Bauen machen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten“, kündigte Bundesbauministerin Hubertz nach dem Kabinettsbeschluss an und betonte: „Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.”

Sonderregelung ermöglicht schnelleren Wohnungsbau

Die neue Sonderregelung – Paragraph 246e Baugesetzbuch – und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt: Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen.

Sie können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.

Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit der neuen Regelungen bis Ende 2029 evaluieren, vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen.

Neu bauen, aufstocken und für Wohnen umnutzen

Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.

Mit der Sonderregelung und weiteren Änderungen im Baugesetzbuch können Städte und Gemeinden die Genehmigungsverfahren straffen und auch von bestehenden Bebauungsplänen abweichen.

Längerer Umwandlungsschutz für Mietwohnungen

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das sind bestimmte Gebiete in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können.

Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern auch die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten – nämlich statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030. (…)

Quelle: Bundesregierung