EU-Recht - 10. Dezember 2020

Schlussfolgerungen des Rates zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.12.2020

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben am 01.12.2020 Schlussfolgerungen zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten angenommen. Darin fordern sie die EU-Kommission u. a. auf:

  • bis 2021 einen EU-Aktionsplan vorzulegen, dessen Hauptaugenmerkt auf der nachhaltigen Gestaltung globaler Lieferketten und auf der Förderung von Menschenrechten als auch auf Standards für die soziale und ökologische Sorgfaltspflicht liegt.
  • einen Gesetzesvorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung einschließlich branchenübergreifender Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der globalen Lieferketten zu veröffentlichen. So könnte darin definiert werden, welche Art von Risikomanagementverfahren Unternehmen befolgen müssen, um die eigenen negativen Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie auf die Umwelt festzustellen, zu verhindern und abzuschwächen sowie Verantwortung dafür zu übernehmen. Die EU-Kommission hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2021 angekündigt, einen solchen Gesetzesvorschlag im zweiten Quartal 2021 vorzulegen. Derzeit konsultiert sie bis zum 08.02.2021 dazu.
  • die Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte in den Mitgliedstaaten zu fördern. Hinsichtlich der Aktionspläne wird angeregt, dass die EU-Kommission indikative Leitlinien in Form von Qualitätskriterien und Standards dafür vorlegen könnte und Strukturen für Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten aufgebaut werden.

An die EU-Mitgliedstaaten ergeht der Appell, sich verstärkt für die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einzusetzen, indem z. B. neue oder aktualisierte nationale Aktionspläne aufgestellt werden, die freiwillige und verpflichtende Maßnahmen enthalten. Dabei sollte der Fokus auf dem Schließen von Lücken beim Schutz der Menschenrechte gelegt werden.

Quelle: DATEV eG. Informationsbüro Brüssel