Berufsstand - 20. Dezember 2024

Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

BRAK, Mitteilung vom 20.12.2024

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Ab dem 01.01.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis, etwa in Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen. Bislang ist die Schlichtungsstelle nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro zuständig.

In ihrer Hauptversammlung am 20.09.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle erweitert: Sie hat die Streitwertgrenze aufgehoben und die Satzung der Schlichtungsstelle entsprechend geändert; diese Änderung gilt ab dem 01.01.2025. Künftig kann die Schlichtungsstelle daher unabhängig von der Höhe des Streitwerts angerufen werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer