BRAK, Mitteilung vom 10.03.2021
Freie Mitarbeit ist ein gebräuchliches Modell in Kanzleien, um flexibel auf Auslastungsschwankungen zu reagieren oder um neue Mitarbeiter zu erproben. Ob ein freier Mitarbeiter der eigenen Kanzlei oder man selbst als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tatsächlich frei oder abhängig beschäftigt ist, lässt sich nicht immer leicht bestimmen. Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat Hinweise erarbeitet, die die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts maßgeblichen Abgrenzungskriterien erläutern und praktische Fallstricke aufzeigen. Enthalten sind auch Erläuterungen zum Statusfeststellungsverfahren, mit dessen Hilfe Zweifel ausgeräumt werden können.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 5/2021