LAG Köln, Pressemitteilung vom 09.01.2020 zum Urteil 8 Sa 787/18 vom 09.01.2020
Die Stadt Bonn nimmt den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem WCCB (World Conference Center Bonn) wegen angeblicher Verletzung seiner Controllingaufgaben auf Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch. Das Arbeitsgericht Bonn hatte eine grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint und die Klage zudem wegen der Versäumung der einschlägigen Ausschlussfrist abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und die Berufung der Stadt Bonn mit Urteil vom 09.01.2020 zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.