EU-Sanktionsrecht - 10. Oktober 2022

Sanktionsverstöße EU-weit ahnden

Bundesregierung, Mitteilung vom 07.10.2022

Um die Durchsetzung von EU-Sanktionen zu vereinheitlichen und Sanktionsverstöße schneller zu ahnden, soll die EU ihre Kompetenzen erweitern können. Damit das nach deutschem Recht möglich wird, hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz nun zugestimmt.

Die Bundesregierung hat das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht, um der EU eine Ausweitung ihrer Kompetenz auf das sog. Sanktionsstrafrecht zu ermöglichen – also das Recht, das Sanktionsverstöße ahndet. Der Bundesrat hat dem Gesetz nun abschließend zugestimmt – nach dem Bundestagsbeschluss vom 28. September. Es soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz erlauben Bundestag und Bundesrat der Bundesregierung, im EU-Rat dieser Ausweitung der EU-Kompetenzen zuzustimmen. Dieser sog. Parlamentsvorbehalt soll sicherstellen, dass die EU-Gesetze demokratisch legitimiert sind.

Einheitliche Mindeststandards

Die EU will dieses Recht vereinheitlichen. Einheitliche Mindeststandards sollen zukünftig eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen EU-weit regeln und damit auch die Wirkkraft der EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation stärken.

Das wird bisher erschwert, da die Systeme zur Durchsetzung von EU-Sanktionen und zur Verfolgung von Sanktionsverstößen in den EU-Mitgliedstaaten teilweise erheblich voneinander abweichen.

Sanktionsverstöße schnell ahnden

Dafür müssen Sanktionsverstöße in den Katalog des Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgenommen werden. Dieser Artikel zählt die Strafrechtsbereiche auf, in denen die EU tätig werden darf. Dies ist der Fall, wenn sie eine grenzüberschreitende Dimension haben. Bislang gilt dies beispielsweise für Drogenhandel.

Sobald die EU über den EU-Vertrag die Kompetenz für eine einheitliche Regelung erhalten hat, kann sie in einem zweiten Schritt eine Harmonisierungs-Richtlinie erarbeiten. Sie kann damit starten, sobald das deutsche Gesetz in Kraft ist und der erforderliche Ratsbeschluss gefasst wurde.

Die Europäische Union wendet derzeit über 40 verschiedene länder- und sachbezogene Sanktionsregime bzw. sog. restriktive Maßnahmen an. Einige davon dienen der Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen; andere hat die EU selbst erlassen. Für die Durchführung und Durchsetzung von EU-Sanktionen sind die Mitgliedstaaten zuständig. Strafrecht ist grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Die verschiedenen Staaten gehen aber sehr unterschiedlich mit denselben Straftaten um. Das soll sich nun für Sanktionsverstöße ändern, damit die gemeinsamen Beschlüsse auch ähnlich umgesetzt werden und dadurch besser wirken.

Quelle: Bundesregierung