Straßenverkehrsordnung - 14. Juli 2020

Saarland gibt nach nichtigem Bußgeldkatalog entzogene Führerscheine zurück

Wirtschaftsministerium Saarland, Pressemitteilung vom 14.07.2020

Anfang Juli hatte das Bundesverkehrsministerium einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung entdeckt, die das Ministerium von Andreas Scheuer Ende April selbst in Kraft gesetzt hatte.

Die Änderungen wurden für nichtig erklärt, weshalb mittlerweile alle Bundesländer bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung wieder den „alten“ Bußgeldkatalog anwenden. Wer jetzt zum Beispiel zu schnell fährt, wird im Saarland wieder nach dem Katalog bestraft, der bis Ende April galt. Doch was ist mit Ordnungswidrigkeiten, die in der Zeit seit dem 28. April begangen wurden und zum Beispiel mit einem Fahrverbot endeten?

Die saarländischen Behörden schicken eingezogene Führerscheine bereits seit Ende letzter Woche zurück, wenn das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldkataloges nicht ausgesprochen worden wäre. Im Rahmen einer Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Montag erklärten nun alle Länder, wo immer landesrechtlich möglich, dies ebenso zu prüfen.

Allerdings: Dies betrifft nur die Fahrverbote. Das Bundesverkehrsministerium sieht dagegen keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, wenn diese höher waren als im alten Bußgeldkatalog. Auf Basis rechtskräftiger Bescheide verhängte Geldbußen bzw. Verwarngelder müssen gezahlt werden. Rehlinger: „Das ist alles ein absurder Vorgang, den das zuständige Bundesministerium umgehend mit einer neuen rechtssicheren Verordnung heilen sollte.“

Bund und Länder haben auch über die Vorgehensweise in „schwebenden“ Verwarn- und Bußgeldverfahren diskutiert. Wo bislang noch kein Bescheid erlassen wurde bzw. ein Bescheid zwar erfolgt, dieser aber noch nicht rechtskräftig ist, wollen die Länder ebenfalls den alten Bußgeldkatalog anwenden. Bereits ergangene Bescheide werden schnellstmöglich berichtigt und auf Basis des alten Bußgeldkatalogs neu beschieden. Alle übrigen festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Verfahren auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs, der bis zum 27. April 2020 Gültigkeit hatte, entschieden.

Rehlinger, die auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist, forderte schnelles Handeln für eine rechtssichere Verordnung: „Wir brauchen schnellstmögliche Rechtssicherheit für die Auto- und Radfahrer in Deutschland. Wenn der Bund dabei strauchelt, handeln eben wir Länder. Ideologische Grabenkämpfe kosten viel Zeit, so lange können wir die Auto- und Radfahrerinnen und -fahrer in Deutschland nicht im Unklaren lassen.“