Transparenzgesetz - 16. November 2021

Rückstellungen der AKW-Betreiber für Rückbauverpflichtungen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.11.2021

Die Rückstellungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus den Aufstellungen der Rückstellungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2020 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Betreiber insgesamt 21,6 Milliarden Euro. Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/42) vorliegt. Der Nach- und Restbetrieb (8,5 Milliarden Euro) stellen dabei die größte Kostenkategorie noch vor der Reststoffbearbeitung und Verpackung (7,6 Milliarden Euro) im Rahmen des Rückbauverfahrens dar. Die eigentlichen Abbauarbeiten werden mit dem geringsten Kostenanteil veranschlagt (5,5 Milliarden Euro).

Nach eingehender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lägen keine Hinweise vor, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Beeinträchtigungen ergeben haben, die sich spürbar auf die Rückbauverpflichtungen der Betreiber auswirken, heißt es in der Vorlage. Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt. „Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber ihren Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können“, wird mitgeteilt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1089/2021