Gesetzgebung - 16. Dezember 2022

Rückblick auf die Sitzung des Bundesrates vom 16.12.2022

Bundesrat, Mitteilung vom 16.12.2022

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten – einige schon zum 1. Januar 2023.

Zu den Vorlagen aus dem Bundestag gehörten unter anderem:

  • zwei Gesetze mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom (TOP 72 und TOP 73) sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen – rückwirkend auch für Januar und Februar.
  • das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (TOP 18): Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.
  • das Jahressteuergesetz (TOP 10): Es vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die teilweise zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz könnten hingegen zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.
  • das Haushaltsgesetz 2023 (TOP 2): Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst über 476 Milliarden Euro Ausgaben – mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen.
  • das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) (TOP 26): Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU- Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
  • das KiTa-Qualitätsgesetz (TOP 7): Es enthält für 2023 und 2024 ein 4-Milliarden-Euro- Programm des Bundes für mehr Qualität bei Betreuung, frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung. Es sieht zudem die vom Bundesrat geforderte Fortführung des Förderprogramms „Sprach-KiTas“ bis Sommer 2023 vor.
  • das Chancen-Aufenthaltsgesetz (TOP 15): Mit ihm sollen langjährig geduldete Ausländer künftig mehr Chancen für ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Es sieht eine 18-monatige Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte Ausländer vor. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.
  • das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (TOP 12): Hier geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche etwa durch die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen.
  • das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (TOP 13): Es soll Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Pflegekräfte einzustellen. Außerdem ermöglicht es in geeigneten Fällen eine Krankenhaustagesbehandlung, bei der Patientinnen und Patienten statt in der Klinik zu Hause übernachten. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
  • die Änderung des Europawahlgesetzes (TOP 14): Mit dessen Umsetzung sind bereits bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.
  • Änderungen im sog. Regionalisierungsgesetz (TOP 71) setzen eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November um: Der Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant; ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.

Initiativen der Länder, der Bundesregierung und der EU

Der Bundesrat beschloss darüber hinaus eigene Initiativen zum Schutz vor hohen Mietsteigerungen und zum Umgang mit Gesundheitsdaten, nahm Stellung zu fünf Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie acht Vorlagen aus dem EU-Bereich und stimmte zehn Regierungsverordnungen zu – diese können nun ebenfalls wie geplant in Kraft treten, teilweise allerdings nur mit Änderungen. Keine Zustimmung fand dagegen die sog. Bedarfsgegenständeverordnung.

Quelle: BundesratKOMPAKT